Bußgeldverfahren
Vorwurf prüfen. Folgen begrenzen.
Wir prüfen Verkehrsordnungswidrigkeiten, Messverfahren, Punkte- und Fahrverbotsrisiken anhand der konkreten Aktenlage.
Fristen sichern. Aktenlage prüfen.
Ob Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß, Rotlichtvorwurf, Handyverstoß oder Unfallordnungswidrigkeit: Eine belastbare Beurteilung setzt regelmäßig Akteneinsicht voraus. Wir prüfen Messunterlagen, Fahreridentifizierung, Verfahrensfragen und die persönlichen Folgen eines drohenden Fahrverbots.
Wichtig bei einem Bußgeldbescheid
- Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Notieren Sie das genaue Zustellungsdatum und bewahren Sie den Umschlag auf.
- Äußern Sie sich nicht vorschnell zur Fahrereigenschaft oder zum Tatvorwurf.
- Übermitteln Sie Anhörung, Bescheid und vorhandene Beweismittel vollständig.
Ob ein Einspruch sachgerecht ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Darstellung auf dieser Seite ersetzt keine individuelle Prüfung.
Bußgeldsache übermitteln
Übermitteln Sie uns den Vorwurf, das Zustellungsdatum und das behördliche Schreiben. Bitte beachten Sie insbesondere kurze Einspruchsfristen.