Verkehrsstrafrecht
Aussage überlegt. Verteidigung früh.
Wir vertreten Beschuldigte bei Verkehrsstraftaten, insbesondere wenn der Vorwurf mit einem Verkehrsunfall zusammenhängt.
Frühzeitig verteidigen.
Verkehrsstrafverfahren können Geldstrafe, Fahrerlaubnismaßnahmen und erhebliche persönliche Folgen auslösen. Wir beraten und verteidigen insbesondere bei Vorwürfen nach einem Verkehrsunfall.
Typische Vorwürfe
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Bis zur Beratung
- Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht zur Sache äußern.
- Machen Sie keine informellen Angaben zum Geschehen.
- Notieren Sie Fristen und behördliche Kontakte.
- Übermitteln Sie Ladungen und Schreiben unverzüglich.
In dringenden Fällen – etwa bei Beschlagnahme des Führerscheins, Durchsuchung oder kurzfristiger Ladung – rufen Sie uns bitte zusätzlich an.
Strafsache übermitteln
Übermitteln Sie uns Ihre Rolle, das Aktenzeichen und vorhandene Schreiben. Machen Sie gegenüber Ermittlungsbehörden bis zur anwaltlichen Prüfung möglichst keine Angaben zur Sache.